|
Einbecker Brauhaus
Alte historische Aktien und Wertpapiere
|
Bestell-Nr.: DM95a
|
Die am 23.4.1516 vom bayerischen Herzog erlassene Vorschrift
über die Reinheit des Bieres ist das älteste Lebensmittelgesetz
der Welt. Es durfte nur Hopfen, Wasser und Gerste verwendet werden.
Hefe war damals noch unbekannt.
Die Brauerei Einbeck muss schon vor 1378 existiert haben, denn es gibt
eine Rechung über 2 to Bier aus dem Jahre 1378.
Martin Luther machte das Bier berühmt durch seinen Spruch
am 17.4.1521 auf dem Reichstag in Worms:"Der beste Trank, den einer
kennt, der wird Einbecker Bier genennt".
Bereits 1794 gab es die "Städtische Gemeinschaftsbrauerei", die ein in ganz
Deutschland bekanntes Bier braute. 1889 wurde daraus die "Dampfbierbrauerei
der Stadt Einbeck AG". 1921 erfolgte die Fusion mit der "Hildesheimer
Aktienbrauerei" und behielt gleich deren Namen. 1967 wurde die Firma
umbenannt in "Einbecker Brauhaus AG" und der Firmensitz nach Einbeck
zurückverlagert. Die Firma besitzt Beteiligungen an der "Städtischen
Brauerei Goslar" (gegr. 1806), die "Broyhan-Brauerei GmbH" (gegr. 1903, aber
später stillgelegt), der "Göttinger Brauhaus AG" (gegr. 1889). Großaktionär
war bis 1988 die "Elbschloß-Brauerei AG". Diese gab ihre Anteile an die
"Dortmunder Union" ab, die heute zur "Brau und Brunnen AG" gehört.
|
|